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09.11.2009

Sebnitz:
Hier z.B. muß der Triebfahrzeugführer zu Zeit wieder fernmündliche Meldungen tätigen. Er muß die vollständige Ankunft seines Zuges melden "Ankunftsmeldung" und vor der Weiterfahrt eine "Fahrerlaubnis" einholen.
Hat der "Zugleiter" der Fahrt zugestimmt sieht man hier eine Veränderung; das blaue Licht bedeutet: Der daneben am Gleis liegende 2000 Hz Gleismagnet ist wirksam. Im Falle des unerlaubten Überfahrens dieser Halt gebietenden Stelle würde im zug über die Zugsicherungseinrichtung eine zwangsbremsung ausgelöst und der Zug angehalten werden.
Hat der Zugleiter der Abfahrt zugestimmt, schaltet er diese Einrichtung wirkungslos. Dieser zustand hält einige Minuten an und erlaubt dem triebfahrzeugführer die Vorbeifahrt. Er erkennt dies am Blinken des blauen Kennlichts. (Ist das Licht verloschen, so ist eine Störung anzunehmen.)

Aufnahme: Axel Förster, Krippen
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